Rechtsschutz.

Sonntag, 03. Juli 2011 um 17:55

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind. Dies stellt einen enormen Vorteil dar, denn nicht selten belaufen sich diese Summen auf einen hohen Wert, den ein Normalbürger wohl in den meisten Fällen nicht ohne weiteres aufbringen kann. Mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung ist jeder Bürger in der Lage, um sein Recht zu kämpfen, und muss nicht aus Kostengründen vorschnell klein beigeben. Es ist leider Tatsache, dass wegen den teilweise gewaltigen Kosten eines Gerichtsverfahrens sogar auf Rechtsschritte verzichtet wird, obwohl man sich im Recht glaubt oder sogar weiß. Ohne eine Rechtsschutzversicherung würde der Geschädigte auf einen Berg von Schulden sitzen bleiben, bzw. es können erst gar keine Rechtsmittel eingeleitet werden, wenn entsprechende finanzielle Voraussetzungen fehlen. Eine Rechtsschutzversicherung sorgt somit auch in gewisser Weise für eine Gleichsetzung der Chancen gegenüber der des Gegners.

Abgedeckt sind die Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung, die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Gebühren für Sachverständige, sowie die Vollstreckungskosten, außerdem die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat. Der Versicherer kommt auch für Strafkautionen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Gutachten auf. Nach den neuesten Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gilt der Schutz weltweit. In der Regel bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen.

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